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Verkehrswacht an Traunreuter Schule: Drogen und Alkohol im Straßenverkehr

Bild Bohnert Vortrag Gymn

Im Traunreuter Johannes-Heidenhain-Gymnasium waren am 19.03.18 zwei Mitglieder der Verkehrswacht zu Besuch:

Johann Bohnert und Michael Doppelberger, im Hauptberuf Polizeibeamte, waren auf Einladung von Oberstudienrätin Birgit Israel zu den Gymnasiasten gekommen.

In Verbindung mit dem Straßenverkehr setzten sich die Polizisten besonders mit dem Thema Alkoholgenuss und Drogen am Steuer auseinander. So wird beispielsweise in Traunreut jeder unter 18 Jahren, der mit erheblicher Alkoholisierung in der Öffentlichkeit aufgegriffen wird, an die Führerscheinstelle gemeldet. Man  geht davon aus, dass bei übermäßigen Alkoholgenuss die betreffenden Personen  zur Teilnahme im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug einfach ungeeignet sind.

Leider sind junge Leute besonders häufig in Unfälle verwickelt. Die Gründe sind oft die gleichen: Alkohol, Raserei, Imponiergehabe und Übermut in Zusammenhang mit schlecht gewarteten, alten Autos.

Auch von einem ganz aktuellen Verkehrsdelikt, das sich erst am Donnerstag, 15.02.2018 ereignete, konnte Bohnert berichten: Ein 29-jähriger Mazda-Fahrer war abends in Stein von der Polizei kontrolliert worden. Aufgefallen war der Pkw, weil hinten kein Kennzeichen dran war. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass dies noch der geringste Verstoß war: Der Fahrer war betrunken und stand unter Medikamenten- und Drogeneinfluss. Der Mazda hatte vorne das Kennzeichen eines anderen Wagens drauf und war zudem nicht zugelassen und versichert. Einen Führerschein hatte der Mann nicht und er wird auch so schnell keinen mehr bekommen.

Besonders auffällig ist dabei, dass es meist die jungen Männer sind, die betrunken schwere Unfälle verursachen und die Freundin auf dem Beifahrersitz wird in vielen Fällen verletzt.

Nicht ohne Grund wurde das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger eingeführt.

Altersbedingt ist ein Teil der Gymnasiasten dabei, ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren zu machen, um dann ein Jahr mit einer Begleitperson Autofahren zu dürfen. Aus diesem Grund gab es auch Fragen rund um das Thema „Begleitetes Fahren“. Polizeioberkommissar Doppelberger erläuterte in seinem umfangreichen Statement die rechtlichen Grundlagen für die Fahranfänger und konnte auch aus polizeilicher Erfahrung feststellen, dass sich Teilnehmer dieses Projekts wesentlich besser im Verkehr zurechtfinden und kaum in schwere Unfälle verwickelt sind.

Gerade zu diesem Thema zeigten die Schülerinnen und Schüler großes Interesse und stellten viele Fragen.

Dass auch vermeintlich kleinere Jugendsünden ungeahnte Folgen haben können, zeigte Bohnert an einigen Beispielen auf:  Schwarzfahren oder   eine Trunkenheitsfahrt finden Eintrag in das polizeiliche Führungsregister. Und im späteren Leben kann eine Vorstrafe einem erfahrungsgemäß durchaus im Wege stehen. Kein Arbeitgeber dürfte erfreut sein zu erfahren, dass sein zukünftiger Mitarbeiter Vorstrafen hat und eine Bewerbung im öffentlichen Dienst ist in der Regel dann sowieso ausgeschlossen.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sich die Schülerinnen und Schüler sehr interessiert an der Arbeit der Verkehrswacht zeigten.

 

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